29.11.2010

Regierung : Keine Notwendigkeit für Kennzeichnungspflicht bei Bundespolizeibeamten

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung sieht ”keine sachliche Notwendigkeit, für die in ihrem Zuständigkeitsbereich tätigen Bundespolizeibeamten eine Kennzeichnungspflicht einzuführen“.
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