20.05.2011

Hausdurchsuchungen vor G8-Gipfel 2007 - Nur eine geringe Entschädigung

Ein G8-Gipfel-Gegner, dessen Wohnung 2007 durchsucht wurde, soll 500 Euro Entschädigung bekommen. Er hatte 3.300 Euro Schadensersatz gefordert.
Obwohl das Amtsgericht Kruse im November 2008 grundsätzlich eine Entschädigung nach dem Strafentschädigungsgesetz zugebilligt hatte, weigerte sich die Justizbehörde bislang diese zu zahlen. Begründung: Für rechtswidrige Handlungen des Staates gebe es keine Entschädigungen.

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