27.03.2012

Gerichtsurteil: Bundespolizei darf Bahnreisende nach Aussehen kontrollieren

[Zeit] Laut einem Urteil darf die Bundespolizei Stichprobenkontrollen bei Reisenden vom Erscheinungsbild abhängig machen. Ein konkreter Verdacht sei nicht notwendig.
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[MJV] Pressemitteilung Nr. 11/2012 - Identitätsfeststellung eines Zugreisenden
Beamte der Bundespolizei dürfen Reisende jedenfalls auf Bahnstrecken, die Ausländern zur unerlaubten Einreise oder zu Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz dienen, verdachtsunabhängig kontrollieren. Es ist ihnen bei Stichprobenkontrollen nicht verwehrt, die Auswahl der anzusprechenden Personen auch nach dem äußeren Erscheinungsbild vorzunehmen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.
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