14.06.2012

Hamburg bekommt das bislang weitreichendste Transparenzgesetz in Deutschland!

[Transparenzgesetz] Hamburg bekommt das bislang weitreichendste Transparenzgesetz in Deutschland. Künftig müssen Politik, Verwaltung und städtische Unternehmen Dokumente von öffentlichem Interesse unaufgefordert und kostenfrei im Internet zur Verfügung stellen.

Darauf gedrängt hatte eine von Mehr Demokratie, Transparency International und Chaos Computer Club initiierte Volksinitiative. Die Parteien in der Hamburgischen Bürgerschaft haben nun überraschend eingelenkt, schon morgen soll das Gesetz im Landesparlament verabschiedet werden. Ein ursprünglich für Sommer geplantes Volksbegehren ist deswegen vom Tisch.
Zu den Informationen, die dort von Amtswegen veröffentlicht werden müssen, zählen:
  • alle Verträge über 100.000 Euro, die im weitesten Sinne die öffentliche Daseinsvorsorge betreffen,
  • Subventionsvergaben,
  • Gutachten,
  • öffentliche Pläne,
  • Senatsbeschlüsse,
  • Geodaten,
  • wesentliche Unternehmensdaten städtischer Beteiligungen inklusive der jährlichen Vergütungen und Nebenleistungen der Leitungsebene,
  • Bau- bzw. Abrissgenehmigungen uvm.
  • Das Hamburgische Transparenzgesetz ist nicht nur das weitreichendste im ganzen Land, sondern dürfte auch das erste über ein Wiki verfasste Gesetz sein (siehe hier).
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2 Kommentare:

  1. Dazu müßte jede Stadt und jeder Landkreis in der BRD verpflichtet werden, jedoch würde ich vorschlagen, auch Verträge ab 10.000 € schon veröffentlichen zu lassen, weil man aus Verträgen mit mehr als 100.000 € auch mal schnell 2 oder 3 Verträge machen kann, damit sie nicht öffentlich gemacht werden müssen. Wir wissen ja langsam wie unsere Verwaltungen ticken.
    Dazu sollten nun auch die "Nebeneinnahmen" von Politikern tatsächlich veröffentlicht werden und nicht in diesen doch recht seltsamen Staffelungen. Und wer das nicht möchte, soll zukünftig nur noch als Politiker arbeiten und sein Geld daraus beziehen. Grundsätzlich wäre ich allerdings dafür das Berufspolitiker überhaupt keine weiteren Einnahmen haben sollten, damit Sie sich auf ihre Arbeit konzentrieren können und die richtig machen.

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  2. Stückelungen von Verträgen ist nach dem Hamburger Transparenzgesetz nicht möglich.

    Das ist in §9 (2) Nr. 1 geregelt. Danach zählt immer der Geamtwert aller Verträge bezogen auf die letzten 12 Monate...

    Den Gesetzentwurf findest Du auf www.transparenzgesetz.de

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