10.11.2012

Mehr Rechte für Umweltverbände - Koalition setzt EU-Vorgaben um, schränkt zugleich Eilrechtsschutz aller Kläger ein

[badische-zeitung] Der Bundestag hat die Klagerechte von Umweltverbänden erweitert. Zugleich wurden die Klagerechte der Bürger im Interesse der Wirtschaft eingeschränkt. Die Reform des Umwelt-Rechtsbehelfs-Gesetzes (UmwRG) wurde am späten Donnerstag mit der schwarz-gelben Parlamentsmehrheit gegen die Stimmen der Opposition beschlossen.
Hintergrund ist die deutsche Rechtstradition, dass Bürger nur gegen Umweltrecht klagen können, das sie persönlich zum Beispiel vor unmittelbarer Vergiftung schützt.

Dem kam die Bundesregierung jetzt nach. Umweltverbände können nun auch auf Einhaltung des Artenschutzes und die Beachtung von Vorsorge-Grenzwerten klagen. Dabei war der Koalition aber nicht wohl. "Wir wollen Vorhaben verwirklichen und nicht ausbremsen", erklärte die FDP-Abgeordnete Judith Skudelny. Deshalb wird vor allem der Eil-Rechtsschutz eingeschränkt. Ein Projekt kann vom Verwaltungsgericht nur noch dann bis zum Urteil gestoppt werden, wenn "ernstliche Zweifel" an dessen Rechtmäßigkeit bestehen. Damit sollen Entscheidungen, wie der Stopp der Elbvertiefung, den das Bundesverwaltungsgericht Mitte Oktober anordnete, künftig nicht mehr möglich sein, erklärte Skudelny.
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